Hinweispflicht zur Streitbeilegung

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 1.1.2017 müssen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Beschäftigte hatten und eine Internetseite haben und/oder AGBs verwenden, auf ihrer Internetseite und/oder in ihren ABGs darauf hinweisen, ob sie bereit sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Sofern sie dazu bereit sind, muss die zuständige Stelle benannt werden.

Die benannte Schlichtungsstelle muss nach dem VSBG zugelassen sein. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin erfüllt diese Voraussetzung, die Schlichtungsstellen der regionalen Rechtsanwaltskammern nicht. Als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro kann daher die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, benannt werden

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